Platz-Spiel-Jugendordnung
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(Platz - Spiel - Jugendordnung zum Download als pdf hier oder im Service Teil)
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1.
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Beginn und Ende der Tennissaison werden vom Abteilungsleiter festgelegt.
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2.
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Der technische Leiter, ein Vorstandsmitglied oder der Platzwart entscheidet über die Bespielbarkeit bzw. Freigabe der Plätze.
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3.
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Spielberechtigt sind nur Clubmitglieder bzw. Clubmitglieder mit Gästen (siehe Gastspiel Punkt 8.).
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4.
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Montag bis Freitag, ausgenommen an Feiertagen, stehen die Plätze ab 18.00 Uhr, soweit nicht durch Wettspiele oder Training belegt, vorrangig erwachsenen Mitgliedern zur Verfügung. Jugendliche können aber auch freie Plätze nach 18.00 Uhr belegen, müssen diese aber freigeben, wenn innerhalb 15 Minuten kein freier Platz zur Verfügung steht.
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5.
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Die Zeiten für die Reservierung der Plätze für Verbands- und Trainingsspiele sind im Schaukasten am Tennisheim ersichtlich.
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6.
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Trainerstunden dürfen nur vom Abteilungsleiter autorisierte Personen erteilen.
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7.
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Turnierspiele, Trainingsspiele sowie Forderungsspiele sind vorrangig.
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8.
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Gäste dürfen nur durch Mitglieder mit Spielberechtigung eingeführt werden. Das Mitglied ist verpflichtet das Gastspiel vor Spielbeginn in das im Tennisheim an der Theke liegende Buch „Gastspiele“ einzutragen. Gäste bezahlen dafür 5 € pro Stunde. Benützen mehrere Gäste mit einem Clubmitglied einen Platz, so müssen 10 € pro Stunde entrichtet werden. Für jede weitere angebrochene Stunde ist eine Gebühr in gleicher Höhe wie für die erste Stunde zu bezahlen. Die Gastspielgebühr ist direkt nach dem Spiel in die im Tennisheim aufgestellte Kasse zu entrichten. Die Platzanlage steht primär den Mitgliedern zur Verfügung. Das Mitbringen von Gästen sollte auf Einzelfälle beschränkt bleiben.
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9.
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Die Plätze sind vor Spielbeginn von den Spielerinnen und Spielern nach Erfordernis zu bewässern und nach Beendigung des Spiels mit den dafür bereitgestellten Abziehnetzen zu pflegen.
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10.
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Die Plätze dürfen nur mit den dafür vorgesehenen Tennisschuhen betreten werden.
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11.
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Tennisschuhe müssen vor Betreten des Clubheimes ausgezogen werden.
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12.
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Der Tennisschlüssel ist Eigentum der Abteilung Tennis und ist nur für Clubmitglieder bestimmt. Er darf nicht dupliziert oder an Dritte weitergegeben werden.
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13.
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Der Hartplatz, der an die Tennisanlage anschließt, ist nicht Teil der Abteilung Tennis, gehört aber zum Hauptverein des VfL- Neckargartach. Es ist mit dem Hauptverein vereinbart, dass die Tennisspieler/innen diesen Platz, bei den für jede Mannschaft festgelegten Tennis - Trainingszeiten, benutzen dürfen. Die Türe zu diesem Platz ist nach Benutzung wieder abzuschließen.
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14.
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Die im Gräteschuppen stehende Ballmaschine darf aus Sicherheit - und Bedienungsgründen (Zerstörung bei unsachgemäßer Behandlung) nur von dafür autorisierten Personen benutzt werden. In der Regel sind dies die Tennistrainer.
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15.
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Nach Benützung der Plätze sind diese ordnungsgemäß zu verlassen (keine Abfälle, Leergut,.....zurücklassen).
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16.
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Das zuletzt auf der Platzanlage anwesende Mitglied ist für die Schließung der Platzanlage verantwortlich.
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17.
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Für Unfälle auf der Platzanlage besteht nur für unsere Mitglieder eine Versicherung. Gäste haften selbst. Unfälle sind sofort dem Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter zu melden.
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18.
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Für Diebstähle auf der Tennisanlage und Tennisheim haftet die Abteilung Tennis nicht. Trotzdem sind Diebstähle sofort dem Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter zu melden.
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19.
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Bekanntmachungen der Abteilung Tennis werden im Schaukasten am Tennisheim veröffentlicht. Niemand kann sich darauf berufen diese nicht gelesen zu haben.
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20.
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Von den Mitgliedern wird innerhalb der Tennisanlage ein Verhalten erwartet das sportlichen und gesellschaftlichen Sitten und Regeln entspricht.
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21.
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Die Einhaltung der Spielordnung ist im Interesse aller Mitglieder Pflicht. Bei Nichtbefolgen können Verstöße dagegen zunächst mit Spielverbot geahndet werden. Die Vorstandschaft entscheidet dann über den Vorfall, was bis zum Ausschluss aus der Abteilung Tennis führen kann.
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Jugendordnung des VfL - Neckargartach Abteilung Tennis
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1.
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Jugendliche unter 18 Jahren ist es verboten Alkohol, der sich auf der Tennisanlage befindet, zu nehmen. Verstöße dagegen führen zum sofortigen Ausschluss aus der Tennisabteilung.
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2.
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Für Jugendliche können die Eltern (auch wenn diese nicht Mitglieder in der Tennisabteilung sind) einen Tennisschlüssel für ihre Kinder erhalten. Die Eltern stehen dann aber in der Pflicht darauf zu achten, dass ihre Kinder die Tennisanlage, wenn sonst niemand mehr auf der Anlage ist, ordnungsgemäß abgeschlossen verlassen.
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3.
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Für die Einhaltung der Platz -, Spiel - und Jugendordnung des VfL - Neckargartach, Abteilung Tennis, haften die Erziehungs - berechtigten.
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